Kaltakquise im B2B und B2C: Navigieren durch DSGVO und UWG in Deutschland
In der Welt des Telemarketings sind die Unterschiede zwischen B2B (Business-to-Business) und B2C (Business-to-Consumer) nicht nur eine Frage der Zielgruppe, sondern auch der gesetzlichen Rahmenbedingungen. In Deutschland spielen dabei zwei wesentliche Gesetze eine Rolle: die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Wird Telefonmarketing durch die DSGVO eingeschränkt?
In Unternehmen aller Branchen ist in den letzten Wochen die Verunsicherung durch die DSGVO gewachsen. Ist die Telefonakquise nach dem 25.05.2018 überhaupt noch erlaubt? Aussagen von Datenschutzbeauftragten und Rechtsanwälten, dass Telefonmarketing strikt verboten sei, verunsichern Unternehmen und Entscheider weiterhin.
KCC nimmt sich dem Thema DSGVO an und gewährt Ihnen im Folgenden einen Blick in die deutsche Rechtslage und zeigt auf, wann Telefonmarketing problemlos möglich ist bzw. welche rechtlichen Einschränkungen es gibt.